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   LSG Hamburg, 04.05.2022 - L 2 U 37/20   

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LSG Hamburg, 04.05.2022 - L 2 U 37/20 (https://dejure.org/2022,13210)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 04.05.2022 - L 2 U 37/20 (https://dejure.org/2022,13210)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 04. Mai 2022 - L 2 U 37/20 (https://dejure.org/2022,13210)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 8 Abs 1 SGB 7, § 2 SGB 7
    Ausschluss von Unfallversicherungsschutz bei Überfall des Versicherten aus privaten Gründen

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Unfallversicherung - Ausschluss bei Überfall des Versicherten aus privaten Gründen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 8 Abs 1 SGB VII ; § 2 SGB VII
    Ausschluss von Unfallversicherungsschutz bei Überfall des Versicherten aus privaten Gründen

  • rechtsportal.de

    § 8 Abs 1 SGB VII ; § 2 SGB VII
    Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung; Kein Versicherungsschutz bei einem Überfall aus privaten Motiven

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 18.06.2013 - B 2 U 10/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Überfall - Schutzbereich -

    Auszug aus LSG Hamburg, 04.05.2022 - L 2 U 37/20
    Ob die versicherte Verrichtung eine Wirkursache für die festgestellte Einwirkung war, ist eine rein tatsächliche Frage (vgl. Urteil vom 18. Juni 2013 - B 2 U 10/12 R, juris; Urteil vom 13.11.2012 - B 2 U 19/11 R, juris).

    Die Einstandspflicht des Unfallversicherungsträgers wird nur begründet, wenn die durch die versicherte Verrichtung objektiv mitverursachte Einwirkung auf den Versicherten eine Gefahr mitverwirklicht hat, gegen die die begründete Versicherung schützen soll (BSG, Urteil vom 18. Juni 2013 - B 2 U 10/12 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 47).

    Die versicherten und die auf der ersten Zurechnungsstufe festgestellten unversicherten Wirkursachen und ihre Mitwirkungsanteile sind in einer rechtlichen Gesamtbeurteilung anhand des zuvor festgestellten Schutzzwecks des Versicherungstatbestandes zu bewerten (BSG, Urteil vom 18. Juni 2013 - B 2 U 10/12 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 47; Urteil vom 24. Juli 2012 - B 2 U 9/11 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 44).

    Eine solche Gefahr bestehe nicht nur auf öffentlich zugänglichen Wegen, sondern auch im häuslichen Bereich und stelle keine beim Zurücklegen eines Weges spezifische Gefahr dar (BSG, Urteil vom 18. Juni 2013 - B 2 U 10/12 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 47).

    Schließlich ist unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundessozialgerichts, das bei einem Angriff in einer nicht einsehbaren und halb geöffneten Garage diesen Umstand gegenüber der privat erlangten Kenntnis des Aufenthaltsorts sowie der privat geprägten Gründe und Art des Angriffs hatte zurücktreten lassen (BSG, Urteil vom 18. Juni 2013 - B 2 U 10/12 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 47), auch hier davon auszugehen, dass die unversicherten Umstände der Tat weit mehr prägend waren als die versicherten Ursachen.

  • BSG, 13.11.2012 - B 2 U 19/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - zweistufige

    Auszug aus LSG Hamburg, 04.05.2022 - L 2 U 37/20
    Die Verrichtung der versicherten Tätigkeit muss die Einwirkung (und in gleicher Weise muss die Einwirkung den Gesundheitserstschaden oder den Tod) sowohl objektiv (1. Stufe) als auch rechtlich wesentlich (2. Stufe) verursacht haben (BSG, Urteil vom 13. November 2012 - B 2 U 19/11 R, BSGE 112, 177-188).

    Ob die versicherte Verrichtung eine Wirkursache für die festgestellte Einwirkung war, ist eine rein tatsächliche Frage (vgl. Urteil vom 18. Juni 2013 - B 2 U 10/12 R, juris; Urteil vom 13.11.2012 - B 2 U 19/11 R, juris).

  • BSG, 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Hamburg, 04.05.2022 - L 2 U 37/20
    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ein Überfall, der während der Ausführung einer versicherten Tätigkeit - sei es auf einer Betriebsstätte oder auf einem versicherten Weg erfolgt - grundsätzlich als Arbeitsunfall anzuerkennen (BSG, Urteil vom 18. November 2008 - B 2 U 27/07 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 30, m.w.N.).
  • BSG, 05.12.2023 - B 2 U 10/21 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 10

    Auszug aus LSG Hamburg, 04.05.2022 - L 2 U 37/20
    Zwar hat das Bundessozialgericht angenommen, dass dann, wenn die Verhältnisse des zurückgelegten Weges von und zu der Arbeitsstätte einen grundsätzlich nicht unter den Versicherungsschutz fallenden Überfall erst begünstigen oder ermöglichen, der Weg als rechtlich wesentliche Ursache den Versicherungsschutz in der Wegeversicherung grundsätzlich begründen kann (vgl. BSG, Urteil vom 18. Juni 2013 - B 2 U 10/21 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 47; Urteil vom 19. Dezember 2000 - B 2 U 37/99 R; BSGE 87, 224, 226).
  • BSG, 19.12.2000 - B 2 U 37/99 R

    Kein Unfallversicherungsschutz bei Überfall während eigenwirtschaftlicher

    Auszug aus LSG Hamburg, 04.05.2022 - L 2 U 37/20
    Zwar hat das Bundessozialgericht angenommen, dass dann, wenn die Verhältnisse des zurückgelegten Weges von und zu der Arbeitsstätte einen grundsätzlich nicht unter den Versicherungsschutz fallenden Überfall erst begünstigen oder ermöglichen, der Weg als rechtlich wesentliche Ursache den Versicherungsschutz in der Wegeversicherung grundsätzlich begründen kann (vgl. BSG, Urteil vom 18. Juni 2013 - B 2 U 10/21 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 47; Urteil vom 19. Dezember 2000 - B 2 U 37/99 R; BSGE 87, 224, 226).
  • BSG, 05.07.2016 - B 2 U 5/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - Betriebsweg -

    Auszug aus LSG Hamburg, 04.05.2022 - L 2 U 37/20
    Auch befand sich die Klägerin zum Zeitpunkt des Unfalls auf einem Betriebsweg (vgl. dazu BSG, Urteil vom 05. Juli 2016 - B 2 U 5/15 R, BSGE 122, 1-11), weil sie entsprechend der Weisung ihres Arbeitgebers nach Beendigung der Schicht im L. ihren nächsten Einsatzort in B. erreichen wollte.
  • BSG, 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Begriff der Verrichtung und der

    Auszug aus LSG Hamburg, 04.05.2022 - L 2 U 37/20
    Die versicherten und die auf der ersten Zurechnungsstufe festgestellten unversicherten Wirkursachen und ihre Mitwirkungsanteile sind in einer rechtlichen Gesamtbeurteilung anhand des zuvor festgestellten Schutzzwecks des Versicherungstatbestandes zu bewerten (BSG, Urteil vom 18. Juni 2013 - B 2 U 10/12 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 47; Urteil vom 24. Juli 2012 - B 2 U 9/11 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 44).
  • BSG, 31.08.2017 - B 2 U 1/16 R

    Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen UnfallversicherungUnterbrechung

    Auszug aus LSG Hamburg, 04.05.2022 - L 2 U 37/20
    Das Sozialgericht hat die zulässige kombinierte Anfechtungs- und Feststellungsklage (§ 54 Abs. 1 Satz 1 Var. 1, § 55 Abs. 1 Nr. 1, § 56 SGG; st. Rspr. des BSG, vgl. Urteil vom 31. August 2017 - B 2 U 1/16 R, juris, m.w.N.) zu Recht abgewiesen.
  • BSG, 10.08.2021 - B 2 U 2/20 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - dritter Ort - Rückweg aus dem

    Auszug aus LSG Hamburg, 04.05.2022 - L 2 U 37/20
    Ein Arbeitsunfall setzt daher voraus, dass die Verrichtung zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer oder sachlicher Zusammenhang), sie zu dem zeitlichen begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis geführt (Unfallkausalität) und dadurch einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten objektiv und rechtlich wesentlich verursacht hat (Unfallkausalität und haftungsbegründende Kausalität; st. Rspr., BSG, vgl. nur Urteil vom 10. August 2021 - B 2 U 2/20 R, juris, m.w.N.).
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